Als Grund hierfür benennen die Mitglieder eine seit mehreren Jahren nur mit der Unterstützung seitens des bischöflichen Liegenschaftsamtes und der Finanzkammer lösbaren Angelegenheit. Die nötige Hilfestellung erfolgte jedoch nur zögerlich und bislang ungenügend. Für die bisherige Kirchenverwaltung ist es nicht verantwortbar, die Angelegenheit in die nächste Wahlperiode mitzunehmen. Ob sich ein im Juli erneut unternommener Anlauf für eine Klärung der Problematik auszahlt, wird sich erst Anfang kommenden Jahres zeigen.
Lic. theol. Stefan-B. Eirich
Dekan des Dekanates Alzenau