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Gemäß den Anordnungen des Bischofs gilt bis mindestens 19. April:

Keine öffentlichen Gottesdienste, auch nicht an Kar- und Ostertagen.
Pfarrvikar Vlad und Abbé Matthieu werden in nichtöffentlichen Gottesdiensten Ihre Anliegen (Intentionen) aufnehmen.

Keine Veranstaltungen oder Treffen.

Beerdigungen im engsten Kreis auf dem Friedhof.
Trauungen und Taufen werden verschoben. Nottaufen sind gestattet.

Die Kirchen sind wie gewohnt zum persönlichen Gebet geöffnet.

Die Pfarrbüros sind besetzt und telefonisch, per Mail oder Post erreichbar.
Die Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen zur Verfügung für notwendige Gespräche, Krankensalbung in Einzelfällen und Besuche.

Sie sind über die bekannten Telefonnummern oder die Nummer des Seelsorgehandys 0160 91742089 erreichbar.

Täglich Informationen, Gebete und Gottesdienste: www.bistum-wuerzburg.de

Kein Aprilpfarrbrief. Wir informieren über unsere Homepage www.pg-mittlerer-kahlgrund.de.

Wir laden Sie ein, an den Sonntagen um 10.30 Uhr ein Vater unser zu beten, da wir in Christus mit Gott und untereinander verbunden sind, auch wenn unser Gemeindeleben zum Schutz von Gesundheit und Leben zur Zeit massiv eingeschränkt ist.

Pfarrvikar Mihai Vlad und Pastoralreferentin Krömker für das Pastoralteam der Pfarreiengemeinschaften Mittlerer Kahlgrund u. Christus Immanuel

Nachfolgend das Bischöfliches Dekret von Bischof Dr. Franz Jung für das Bistum Würzburg vom 16. März 2020


Präambel

Die Verbreitung des Coronavirus zwingt Staat und Gesellschaft ebenso wie alle Einzelnen zu besonderen Schutzmaßnahmen. Das Bistum Würzburg steht vor der Herausforderung, einerseits den Menschen zur Seite zu stehen, andererseits aber auch selbst alles zu tun, um die Verbreitung des Virus wenigstens zu verlangsamen. Wir müssen alle Menschen, mit denen wir in Kontakt stehen, ebenso schützen wie auch unser eigenes Personal. Vor diesem Hintergrund gebe ich hiermit folgende Anordnungen. Diese sind verpflichtend zu befolgen.

§ 1 Gottesdienste

(1) Von Dienstag, 17. März 2020, an bis zum 19. April 2020 dürfen keine öffentlichen Gottesdienste gefeiert werden.

(2) Die private Zelebration der Priester, ggf. mit einem Mitglied des Pastoralteams, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ist erlaubt und in der gegenwärtigen Situation ein stellvertretender Vollzug. Sie nimmt dabei die besonderen Anliegen der Pfarrgemeinden und Pfarreiengemeinschaften mit ins Gebet.

(3) Die Liturgien zu den Kar- und Ostertagen können nicht öffentlich gefeiert werden. Ihre Mitfeier wird stattdessen durch Übertragung über das diözesane Internet ermöglicht. Für alle Gläubigen stellt das Liturgiereferat der Diözese bis Mittwoch, 18. März 2020, Materialien zur Gestaltung des eigenen Gebets bereit.

(4) Erstkommunionfeiern am Weißen Sonntag, 19. April 2020, müssen verschoben werden. Über Erstkommunionfeiern an den folgenden Sonntagen wird entschieden, sobald feststeht, ob die Schulen ab dem 20. April 2020 wieder öffnen. Können die Erstkommunionfeiern mit den Kindern nicht mehr ausreichend vorbereitet werden, sind sie in jedem Fall zu verschieben.

(5) Tauffeiern sind zu verschieben. Ausschließlich Nottaufen sind noch gestattet.

(6) Trauungen sind zu verschieben.

(7) Beisetzungen dürfen nur im engsten Familienkreis ohne Requiem stattfinden.

(8) Die Krankensalbung für Einzelpersonen sowie die Begleitung von Sterbenden bleiben erlaubt.

(9) Öffnung der Kirchen: Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygieneregeln für das persönliche Gebet geöffnet bleiben.

§ 2 Veranstaltungen und Gremiensitzungen

(1) Alle öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen müssen entfallen.

(2) Alle Treffen, Gruppenstunden usw. von kirchlichen Vereinigungen müssen entfallen.

(3) Alle Gremiensitzungen außer den Treffen von Krisenstäben müssen entfallen. Dringende Beschlüsse sind im Umlaufverfahren oder per Telefon- oder Videokonferenz herbeizuführen.

§ 3 Kommunikation

Das Bischöfliche Ordinariat gibt ab Dienstag, 17. März 2020, täglich um 15 Uhr weitere aktuelle Anordnungen über die Presse, die Bistumshomepage, das Intranet und per Rundmail an alle Beschäftigten bekannt. Diese Anordnungen sind verpflichtend zu beachten.

§ 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Die in diesem Dekret enthaltenen Anordnungen treten ab Dienstag, 17. März 2020, in Kraft. Sie gelten zunächst bis zum 19. April 2020. Über eine eventuell nötige Verlängerung wird zu gegebener Zeit entschieden.

Würzburg, 16. März 2020          (sigillum episcopi)
Dr. Franz Jung
Bischof von Würzburg

Msgr. Dr. Matthias Türk
Kirchlicher Notar


Downloads:
Aushang_Stand_16.3._kompakt.pdf
2020-03-16_Dekret_Bischof.pdf

 

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