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Wortgottesfeier in Schimborn

Beginnt am 31. Mai 2020 09:00

Leitungsteam und Pfarrgemeinderat haben im Rahmen der Regelungen, die Bischof Franz Jung erlassen hat, für die Pfarreiengemeinschaft Mittlerer Kahlgrund folgende Gottesdienstordnung beschlossen

  • Es finden weiterhin an den Sonntagen bis 14. Juni sowie an Christi Himmelfahrt, 21. Mai, Wort-Gottes-Feiern in unserer Pfarreiengemeinschaft in der Kirche in Schimborn, Kapellenweg 18 statt. Dabei wird keine Kommunion gespendet.
    Die Kirche in Schimborn wurde ausgewählt, weil nach Maßgabe der Diözese nur in einer Kirche pro Pfarreiengemeinschaft vorsichtig mit Gottesdiensten begonnen werden soll und die vorgeschriebenen Infektionsschutzmaßnahmen in Schimborn umfassend eingehalten werden können.
  • Gläubige, die an einer Wort-Gottes-Feier teilnehmen möchten, müssen sich telefonisch unter 06029 1318 im Pfarrbüro anmelden (Mo-Do 9-16 Uhr, Freitag 9-13 Uhr).
    Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung, von Personen, die mit COVID 19 infiziert oder an COVID 19 erkrankt sind, ist nicht zulässig. Ebenso dürfen keine Personen teilnehmen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson der Risikogruppe 1 (Personen, die für mindestens 15 Minuten aus einem Abstand von bis zu 2 Metern einen Kontakt zu einer infizierten Person hatten) eingestuft wurden.

Bitte bedenken Sie in jedem Fall sorgfältig, gerade wenn Sie älter sind oder einer anderen Risikogruppe angehören, ob es für Sie sinnvoll ist, das Haus für einen Gottesdienst zu verlassen. Die sogenannte „Sonntagspflicht“ ist weiterhin vom Bischof ausgesetzt und es gibt in dieser Zeit viele Möglichkeiten, den Sonntag auch daheim geistlich zu gestalten.

  1. Es werden so viele Wort-Gottes-Feiern gehalten, wie Nachfrage besteht. D.h. zunächst werden die Plätze für den 9 Uhr Gottesdienst vergeben, dann  - wenn nötig - für den 10.30 Uhr Gottesdienst, dann für den Vorabendgottesdienst, dann für einen Sonntagabendgottesdienst ….
  2. Folgende Maßnahmen müssen von den Gottesdienstbesucher*innen eingehalten werden:
    1. Die Kirche wird durch den Seiteneingang betreten. Dabei und beim Rausgehen wird stets ein Abstand von 2 m zu anderen Menschen eingehalten.
    2. Beim Betreten und während des Gottesdienstes muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. eine „Alltagsmaske“ aus Stoff) getragen werden.
    3. In der Kirche werden die gekennzeichneten Plätze eingenommen.
    4. Es ist Gemeindegesang nur in reduzierter Form erlaubt, da Singen ein besonderes Risiko (Tröpfcheninfektion) birgt. Die Gläubigen werden also nur wenig singen. Die musikalische Gestaltung der Feier wird wesentlich durch Orgelmusik und Kantorengesang bestimmt. Das Gotteslob ist selbst mitzubringen, falls man eines besitzt. Es liegen keine Kirchenbücher aus.Maiandachten im Freien an Grotten und Bildstöcken liegen in der Verantwortlichkeit der Menschen, die sich auch in anderen Jahren darum kümmern. Ob und wann diese gehalten werden, kann bei den Entsprechenden direkt oder im Pfarrbüro nachgefragt werden. 

Seelsorgeteam und Pfarrgemeinderat werden die weiteren Erfahrungen mit den Gottesdiensten am 12. Juni auswerten und angesichts der Gesamtentwicklung und gegebenenfalls veränderter diözesaner Regelungen dann für die zweite Junihälfte entscheiden.

  • Pfarrvikar Vlad wird weiterhin an Sonn- und Feiertagen nicht öffentlich die Heilige Messe feiern. Wer möchte, kann im Pfarrbüro für diese Messfeiern eine Intention bestellen (per Brief oder telefonisch).
  • Weiterhin werden an den Sonn- und Feiertagen um 10.30 Uhr die Kirchenglocken läuten und zu einem gemeinsamen Vaterunser einladen. Ein Impuls zum jeweiligen Sonntag findet sich auf der Homepage www.pg-mittlerer-kahlgrund.de. Informationen zu Hausgottesdiensten, Fernseh- und Streamingangeboten bietet die Homepage des Bistums www.bistum-wuerzburg.de.

2020-05-15_Corona-Erweiterung-Bischofsbrief.pdf Erläuterung des Bischofs zur Gottesdiensten ab dem 21.5

2020-05-15_Dekret_des_Bischofs.pdf Dekret des Bischofs - Anpassungen zum 15.5.

2020-05-15_Regelungen_zur_Feier_öffentlicher_Gottesdienste_ab_21.5.2020.pdf Allgemeine Rahmenbedingungen zur Durchführung der Gottesdienste ab dem 21.5


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